„Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen“
Unsere Gesellschaft tut sich schwer im Umgang mit Menschen, die straffällig geworden sind. Der SKM nimmt sich dieser Menschen an, die aus unserer Gesellschaft ausgeschlossen und „weggeschlossen“ werden.
In den Fachberatungsstellen wird straffälligen Menschen und ihren Angehörigen Beratung und Begleitung angeboten – zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens vor, während und nach der Haft.
Bei der schwierigen Wohnungssuche nach der Haft hilft Betreutes Wohnen in Wohngruppen und Einzelappartements und stellt somit ein Sprungbrett hin zu einem „normalen“ Leben dar.
Für straffällige Jugendliche gibt es seit vielen Jahren ambulante Maßnahmen nach JGG, z.B. soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich, Betreuungsweisungen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich für Erwachsene ist eine relativ neue Form des Umgangs mit Straftaten. Die zwischen Täter und Opfer vorhandenen Konflikte und Folgen einer Straftat sollen im direkten Kontakt geklärt und durch eine Wiedergutmachung bereinigt werden.
Gemeinnützige Arbeit zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe ist ein sinnvoller Weg eine Geldstrafe, die nicht bezahlt werden kann, abzuarbeiten. Es werden Einsatzmöglichkeiten geboten und die Betroffenen beraten und begleitet.
Einen ausführlicheren Überblick über unsere Arbeit im Bereich der Straffälligenhilfen erhalten Sie hier:
Fachbereich Straffälligenhilfe im SKM 4-2010.pdf (67 kB)